Ein Jugendrotkreuzler hält ein Megaphon in der Hand.

Corona-Vorlagen

Ihr möchtet aufgrund der neuen Lockerungen bzgl. der Corona-Pandemie wieder Gruppenstunden durchführen?

Auf dieser Seite möchten wir euch eine Übersicht und Hinweise an die Hand geben, was ihr bei der der Durchführung von Gruppenstunden unter Beachtung der Corona-Auflagen beachten solltet.
Vorab sei gesagt, dass wir euch keine konkrete Empfehlung geben können, Gruppenstunden wieder durchzuführen, da neben der Landesregelung auch die einzelnen Regelungen der Landkreise und kreisfreien Städte beachtet werden müssen. Dies ist uns im Einzelnen nicht möglich, weshalb wir uns hier vor allem auf die sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (6. SARS-CoV-2-EindV) vom 26. Mai 2020 beziehen werden.

Die Entscheidung zur Durchführung liegt bei jeder einzelnen Gruppenleitung in Absprache mit der Kreisleitung und dem zuständigen Kreis- oder Regionalverband und der peniblen Einhaltung der entsprechenden Auflagen.

Die „6. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (6. SARS-CoV-2-EindV)“ beschreibt die Lockerungen in den §1 Abs. 4, nach denen es theoretisch wieder möglich wäre Gruppenstunden durchzuführen. Dabei sind die Regelungen des §1 Abs. 5 sowie des §2 Abs. 1 sicherzustellen. In diesen beiden Absätzen hat der Gesetzgeber die einzuhaltenden Vorschriften vermerkt, wie Mindestabstand, Anwesenheitsliste usw.

Als Download auf dieser Seite erhaltet Ihr eine anschauliche Übersicht, an welche Dinge ihr bei eurer Entscheidungsfindung denken und welche ihr umsetzen müsst, solltet ihr euch für die Durchführung einer Gruppenstunde entscheiden. Außerdem bekommt ihr von uns Formularvorlagen wie Teilnehmendenlisten, Fragebögen für Gruppenmitglieder und Belehrungsinformationen, welche ihr nutzen könnt.

Sollten bei euch noch Fragen bestehen oder wenn ihr Rücksprache halten wollt, so zögert nicht, euch an uns zu wenden.